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Fachanwalt für
Bau- und Architektenrecht
Miet- und Wohneigentumsrecht
Johann Wolfgang von Goethe
Für anwaltliche Tätgkeiten außerhalb eines Gerichtsverfahrens wie Beratungsleistungen können Sie mit uns die Gebühren frei vereinbaren als Pauschale oder auch auf Stundenlohnbasis. Sprechen Sie uns darauf an.
Bedürftigen Menschen helfen wir gegen eine maximale Zuzahlung von 10 € auf Basis eines zuvor vom Amtsgericht ausgestellten Beratungshilfescheins. Sollte nach Beratung eine gerichtliche Auseinandersetzung erforderlich sein, kann bei Gericht die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe beantragt werden.